Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen PTG Labs und seinen Kunden für Dienstleistungen in Softwareentwicklung, KI-Beratung und Consulting. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Teil des Vertrages, es sei denn, der Anbieter stimmt schriftlich zu.
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung, künstliche Intelligenz, Beratung, Consulting und Projektmanagement. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus jeweiligen Vereinbarungen oder Aufträgen. Der Anbieter darf Teilleistungen durch qualifizierte Dritte erbringen lassen.
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag entsteht durch schriftliche Bestätigung oder Leistungsbeginn. Mündliche Nebenabsprachen benötigen schriftliche Bestätigung zur Wirksamkeit.
Der Anbieter erbringt vereinbarte Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den Regeln der Technik. Änderungen erfordern schriftliche Vereinbarung und können Vergütung sowie Termine beeinflussen.
Der Kunde muss erforderliche Informationen, Unterlagen und Daten vollständig und rechtzeitig bereitstellen sowie notwendige Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Bei Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung trägt der Kunde zusätzliche Aufwendungen, ohne Auswirkungen auf vereinbarte Termine.
Die Vergütung richtet sich nach jeweiliger Vereinbarung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Der Anbieter kann die Leistungserbringung bei Zahlungsverzug einstellen.
Alle Rechte an vom Anbieter erstellten Werken verbleiben beim Anbieter, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare Recht ein, die erstellten Werke für die vereinbarten Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte benötigt schriftliche Zustimmung.
Der Anbieter haftet für Leistungsmängel nach gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung bzw. Abnahme der Leistung, ausgenommen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Mängel. Der Kunde muss Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich anzeigen.
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie gemäss Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung für Datenverlust ist auf typische Wiederherstellungskosten begrenzt, sofern der Kunde seine Datensicherungspflicht erfüllt hat.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäss gesetzlichen Bestimmungen. Details finden sich in der Datenschutzerklärung. Der Anbieter verpflichtet sich, bekannt gewordene Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, ausser zur Vertragserfüllung oder gesetzlich erforderlich.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor bei wesentlichen Vertragsverletzungen trotz Abmahnung oder zerstörtem Vertrauensverhältnis. Bei Kündigung durch den Kunden kann der Anbieter bis dahin erbrachte Leistungen vergüten.
Auf diese AGB sowie sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform oder einer anderen nachweisbaren Form. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung selbst.